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Erster Kreisrat, Dr. Heiko Blume, ist heute Äußerungen
entgegengetreten, wonach der Landkreis im Zusammenhang mit der geplanten Fusion
der Samtgemeinden Ebstorf und Bad Bevensen von den um 1,2 Millionen Euro
erhöhten Schlüsselzuweisungen, die das Land für die größere Samtgemeinde mehr
zahlen würde, zu 50 Prozent profitiert. Der Erste Kreisrat nimmt dabei Bezug auf
entsprechende Aussagen, die der Erste Samtgemeinderat Kammer laut
AZ-Berichterstattung (siehe oben) in Bad Bevensen im Rahmen einer öffentlichen
Informationsveranstaltung am 28. Juli 2010 gemacht haben soll. Kammer hatte nach
Angaben der AZ gefordert, der Landkreis solle für eine Dauer von fünf Jahren auf
die höhere Kreisumlage der neuen Samtgemeinde verzichten. Ebstorfs
Samtgemeindebürgermeister Wendt soll in diesem Zusammenhang von Mehreinnahmen
des Landkreises von jährlich rund 600.000 Euro gesprochen haben.
„Zur vollständigen Information ist es wichtig hinzuzufügen“, so Erster Kreisrat Dr. Heiko Blume, „dass an einer um 1,2 Mio. € pro Jahr erhöhten Schlüsselzuweisung an eine fusionierte Samtgemeinde der Landkreis Uelzen im Ergebnis nicht zu 50 % profitieren würde. Ein diesen Sachverhalt bestätigendes Schreiben des Innenministeriums liegt den Verwaltungen in Bevensen und Ebstorf seit Anfang dieser Woche vor.“ Grund für diese geringere Mehreinnahme beim Landkreis sei das System des niedersächsischen Finanzausgleichs. Danach gingen die vom Land an den Landkreis fließenden eigenen Schlüsselzuweisungen zurück, wenn die Schlüsselzuweisungen an eine fusionierte Samtgemeinde ansteigen. Konkret an einem Beispiel verdeutlicht bedeutet dies: Bei einer um 100.000 € erhöhten Schlüsselzuweisung an eine Samtgemeinde profitiert der Landkreis zunächst über die Kreisumlage in Höhe von knapp 50.000 €, bekommt jedoch vom Land selber um ca. 31.000 € verminderte Schlüsselzuweisungen ausbezahlt, so dass im Ergebnis eine Mehreinnahme von nur knapp 19.000 € verbleibt. Vor diesem Hintergrund, so Blume, komme für finanzielle Unterstützungen von Samtgemeindefusionen durch den Landkreis, die letztlich durch den Kreistag zu beschließen sei, eine Landkreisbeteiligung sicherlich nicht in Betracht, welche über den „Nettozuwachs“ hinausgeht. Dies auch angesichts der finanziellen Situation. Denn eine finanzielle Unterstützung über die letztlich verbleibende Netto-Mehreinnahme beim Landkreis hinaus würde bedeuten, dass diese über die Aufnahme weiterer Liquiditätskredite zu finanzieren wäre. Diese Kredite müssten im übrigen in der Folgezeit letztlich auch über die Kreisumlage von allen kreisangehörigen Kommunen, damit auch solchen ohne eine fusionsbedingte Entschuldung, zurückgezahlt werden. Auch müsse gewährleistet werden, so Blume weiter, dass eine finanzielle Unterstützung von Samtgemeindefusionen in Verfahren des Landkreises zur Haushaltsgenehmigung, Bedarfszuweisungsverfahren und einem eventuellen eigenen Entschuldungsprozess gemäß Zukunftsvertrag dem Landkreis nicht durch das Land negativ angelastet würde. Dies gelte es in Gesprächen mit dem Innenministerium zu klären, was gegenwärtig erfolge. Der Zukunftsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und den kommunalen Spitzenverbänden sehe eine Entschuldung von bis zu 75 Prozent für die fusionierenden Kommunen durch das Land vor. Voraussetzung sind zudem weitere eigene Konsolidierungsbeiträge der Fusionspartner. Finanzielle Beiträge des jeweiligen Landkreises seien nicht vorgesehen, geschweige denn eine weitergehende Entschuldung durch diesen. Das Ministerium gehe regelmäßig von einer Landkreisbeteiligung maximal in Höhe des „Nettozuwachses“ aus. Im übrigen liege, so Blume, ein Ausnahmefall von dieser Regel im Fall von Ebstorf und Bevensen nicht vor. Das Ministerium teile diese Einschätzung. Schließlich würden die aktuellen Berechnungen aus Ebstorf und Bevensen nur eine finanzielle Unterstützung durch den Landkreis von ca. 200.000 Euro und nicht 600.000 Euro für fünf Jahre vorsehen. Abschließend, informiert Blume, komme der Kreisausschuss zur Frage einer finanziellen Unterstützung von Fusionen zu einer Sitzung am 10. August zusammen. |





