Kommunalwahlergebnis 2006 für die Stadt Uelzen:
| SPD |
47,32 % |
| CDU |
40,10 % |
| Bündnis 90 / Die Grünen |
6,95 % |
| FDP |
4,36 % |
Machen Sie sich vertraut mit den Organen unserer Gemeinde, schauen Sie
vorbei, wenn auf den öffentlichen Sitzungen
Ihr Thema behandelt wird.
Der Rat
ist das demokratisch legitimierte Hauptorgan einer Gemeinde. Die
Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich alle fünf Jahre den Bürgerinnen und
Bürgern zur Wahl. Die Ratsfrauen und -herren mit dem Bürgermeister als obersten
Repräsentanten treffen kommunalpolitische Grundsatzentscheidungen. Hier einige
Beispiele ihrer vielfältigen Aufgaben: Der Rat
- bestimmt die Richtlinien, nach denen die Verwaltung geführt wird
- setzt die Höhe öffentlicher Abgaben (Gebühren, Beiträge, Steuern) fest
- beschließt den Haushalt
- verfügt über das Gemeindevermögen
- erlässt, ändert und hebt Bauleitpläne auf
- bestimmt die Leitlinie der Wirtschaftsförderung
- engagiert sich für Städtepartnerschaften
- verleiht die Ehrenbürgerschaft
Die Sitzungen des Rats sind öffentlich. Allerdings kann die Öffentlichkeit z.
B. bei Personalentscheidungen oder Auftragsvergaben zeitweise ausgeschlossen
werden.
Die Ortsräte
setzen sich für die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohnern ihrer
Ortschaften ein. Die Ortsratsfrauen und -herren mit ihrem
Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeistern entscheiden über
Angelegenheiten, die ausschließlich die Ortschaft betreffen und für die der Rat
der Gemeinde nicht zuständig ist. Der Ortsrat ist auch bei wichtigen
Entscheidungen, die die Ortschaft betreffen, vom Rat anzuhören und unterstützt
die Entscheidungsfindung.
Der Verwaltungsausschuss
besteht aus den Beigeordneten und dem Bürgermeister als Vorsitzenden. Der
Verwaltungsausschuss bereitet die Ratsbeschlüsse vor und ist für Angelegenheiten
zuständig, die weder dem Rat noch dem Bürgermeister obliegen. Die Sitzungen des
Verwaltungsausschusses sind nichtöffentlich.
Der Bürgermeister
wird in der Regel gemeinsam mit dem Rat für einen Zeitraum von fünf Jahren
direkt gewählt. Er
- repräsentiert die Stadt bei offiziellen Anlässen
- vertritt sie rechtlich nach außen
- beruft den Rat und den Verwaltungsausschuss ein
- bereitet die Beschlüsse des Verwaltungsausschusses vor
- führt die Beschlüsse der anderen Organe aus und
- tätigt Geschäfte der laufenden Verwaltung, unter welchen man immer
wiederkehrende, politisch, sachlich und finanziell unerhebliche
Routineangelegenheiten versteht.
Vertreter der Stadt Uelzen in
Unternehmen und Einrichtungen
Durch Mitglieder der städtischen Gremien ist die Stadt Uelzen auch in
zahlreichen Unternehmen und Einrichtungen vertreten.
Im Einzelnen sind zu benennen:
-
Aufsichtsrat der gemeinsamen Kommunalen Anstalt des öffentlichen Rechts
des Gebäudemanagement Uelzen/Lüchow-Dannenberg
-
Aufsichtsrat der gemeinsamen Kommunalen Anstalt des öffentlichen Rechts
IT-Verbund Uelzen
-
Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Uelzen GmbH
-
Aufsichtsrat der Stadtwerke Uelzen GmbH
-
Gesellschafterversammlung der Stadthallen GmbH
-
Aufsichtsrat der Stadthallen GmbH
-
Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Uelzen
mbH
-
Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Uelzen mbH
-
Gesellschafterversammlung der Uelzener Hafenbetriebs- und
Umschlagsgesellschaft mbH
-
Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes
Uelzen/Lüchow-Dannenberg
-
Verwaltungsrat der Sparkasse Uelzen/Lüchow-Dannenberg
-
Verbandsversammlung des Wasserversorgungszwecksverbandes Landkreis
Uelzen
-
Verbandsausschuss des Wasserversorgungszwecksverbandes Landkreis
Uelzen
-
Verbandsversammlung des Gewässer- und Landschaftspflegeverbandes Mittlere
und Obere Ilmenau
-
Beirat des Frauen- und Kinderhauses Uelzen e.V.
-
Vorstand der Schützengilde der Stadt Uelzen
-
Mitgliederversammlung des Regionalforums Lüneburg-Celle
-
Vorstand der Gertruden-Stiftung
-
Kirchenvorstand der Kirchengemeinde St. Marien