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 Stadtrat und die weiteren Organe

Kommunalwahlergebnis 2006 für die Stadt Uelzen:

SPD
47,32 %
CDU
40,10 %
Bündnis 90 / Die Grünen
6,95 %
FDP
4,36 %

Machen Sie sich vertraut mit den Organen unserer Gemeinde, schauen Sie vorbei, wenn auf den öffentlichen Sitzungen Ihr Thema behandelt wird.

Der Rat

ist das demokratisch legitimierte Hauptorgan einer Gemeinde. Die Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich alle fünf Jahre den Bürgerinnen und Bürgern zur Wahl. Die Ratsfrauen und -herren mit dem Bürgermeister als obersten Repräsentanten treffen kommunalpolitische Grundsatzentscheidungen. Hier einige Beispiele ihrer vielfältigen Aufgaben: Der Rat

  • bestimmt die Richtlinien, nach denen die Verwaltung geführt wird
  • setzt die Höhe öffentlicher Abgaben (Gebühren, Beiträge, Steuern) fest
  • beschließt den Haushalt
  • verfügt über das Gemeindevermögen
  • erlässt, ändert und hebt Bauleitpläne auf
  • bestimmt die Leitlinie der Wirtschaftsförderung
  • engagiert sich für Städtepartnerschaften
  • verleiht die Ehrenbürgerschaft

Die Sitzungen des Rats sind öffentlich. Allerdings kann die Öffentlichkeit z. B. bei Personalentscheidungen oder Auftragsvergaben zeitweise ausgeschlossen werden.

Die Ortsräte

setzen sich für die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohnern ihrer Ortschaften ein. Die Ortsratsfrauen und -herren mit ihrem Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeistern entscheiden über Angelegenheiten, die ausschließlich die Ortschaft betreffen und für die der Rat der Gemeinde nicht zuständig ist. Der Ortsrat ist auch bei wichtigen Entscheidungen, die die Ortschaft betreffen, vom Rat anzuhören und unterstützt die Entscheidungsfindung.

Der Verwaltungsausschuss

besteht aus den Beigeordneten und dem Bürgermeister als Vorsitzenden. Der Verwaltungsausschuss bereitet die Ratsbeschlüsse vor und ist für Angelegenheiten zuständig, die weder dem Rat noch dem Bürgermeister obliegen. Die Sitzungen des Verwaltungsausschusses sind nichtöffentlich.

Der Bürgermeister

wird in der Regel gemeinsam mit dem Rat für einen Zeitraum von fünf Jahren direkt gewählt. Er

  • repräsentiert die Stadt bei offiziellen Anlässen
  • vertritt sie rechtlich nach außen
  • beruft den Rat und den Verwaltungsausschuss ein
  • bereitet die Beschlüsse des Verwaltungsausschusses vor
  • führt die Beschlüsse der anderen Organe aus und
  • tätigt Geschäfte der laufenden Verwaltung, unter welchen man immer wiederkehrende, politisch, sachlich und finanziell unerhebliche Routineangelegenheiten versteht.

Vertreter der Stadt Uelzen in Unternehmen und Einrichtungen 

Durch Mitglieder der städtischen Gremien ist die Stadt Uelzen auch in zahlreichen Unternehmen und Einrichtungen vertreten.

Im Einzelnen sind zu benennen:

  • Aufsichtsrat der gemeinsamen Kommunalen Anstalt des öffentlichen Rechts des Gebäudemanagement Uelzen/Lüchow-Dannenberg
  • Aufsichtsrat der gemeinsamen Kommunalen Anstalt des öffentlichen Rechts IT-Verbund Uelzen
  • Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Uelzen GmbH
  • Aufsichtsrat der Stadtwerke Uelzen GmbH
  • Gesellschafterversammlung der Stadthallen GmbH
  • Aufsichtsrat der Stadthallen GmbH
  • Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Uelzen mbH
  • Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Uelzen mbH
  • Gesellschafterversammlung der Uelzener Hafenbetriebs- und Umschlagsgesellschaft mbH
  • Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Uelzen/Lüchow-Dannenberg
  • Verwaltungsrat der Sparkasse Uelzen/Lüchow-Dannenberg
  • Verbandsversammlung des Wasserversorgungszwecksverbandes Landkreis Uelzen
  • Verbandsausschuss des Wasserversorgungszwecksverbandes Landkreis Uelzen
  • Verbandsversammlung des Gewässer- und Landschaftspflegeverbandes Mittlere und Obere Ilmenau
  • Beirat des Frauen- und Kinderhauses Uelzen e.V.
  • Vorstand der Schützengilde der Stadt Uelzen
  • Mitgliederversammlung des Regionalforums Lüneburg-Celle
  • Vorstand der Gertruden-Stiftung
  • Kirchenvorstand der Kirchengemeinde St. Marien

 


Dokumente:
Mitglieder in sonstigen Vertretungen in Drittorganisationen.pdf  (19 KB)


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