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Was erledige ich wo? Am Ausgabeschalter 1 bekommen Sie ohne Wartemarke:
Im Zimmer 35 bekommen Sie ohne Wartemarke:
Ansprechpartner: Für Fahrzeugzulassungen, -ummeldungen, -stilllegungen, Umkennzeichnungen bei Kennzeichenverlust sowie technischen Änderungen müssen Sie eine Wartemarke ziehen. Zahlungsarten Bei uns können Sie bar an unserer Kreiskasse (Zimmer 12) oder direkt am Schalter bargeldlos per EC – Cash bezahlen. Wo kann ich meine Kennzeichen prägen lassen? Kennzeichenschilder bekommen Sie bei allen Schilderdruckereien. In der Nähe der Zulassungsstelle prägt die Kroschke AG Kennzeichen, Tel. 0581 / 27 45 im Küstergarten in der Veerßer Straße 64 und der Schilderdienst Wolfgang Tietz, Veerßer Straße 70, Tel.: 0581 / 973 64 26. Wartezeiten Ab 7:45 Uhr können Sie eine Wartemarke ziehen. Erfahrungsgemäß ist es nachmittags zwischen 14:00 und 15:00 Uhr etwas ruhiger, so dass die Wartezeit dann eher kurz ist. Zwischen 10:00 und 12:00 Uhr herrscht am meisten Betrieb. Wir sind für Sie da:
Vollmacht: Wenn Sie nicht persönlich zu uns kommen können, müssen Sie eine andere Person schriftlich bevollmächtigen. Eine Vollmacht ist auch unter Eheleuten erforderlich. Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer Die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer ist seit dem 01.03.2004 gesetzlich vorgeschrieben. Sie muss bei fast jedem Vorgang vorgelegt werden (s. Tabelle „Zulassungsunterlagen“). Einverständniserklärung für minderjährige Kinder Die Erziehungsberechtigten bzw. der Vormund müssen nach dem BGB der Zulassung eines Fahrzeuges auf ein minderjähriges Kind zustimmen. Zusätzlich zu der schriftlichen Einverständniserklärung sind die Ausweise der Erziehungsberechtigten sowie die Geburtsurkunde bzw. der Ausweis des Kindes vorzulegen. Verlusterklärung Beim Verlust bzw. Diebstahl eines oder beider Kennzeichenschilder muss Ihrem Fahrzeug ein neues Kennzeichen zugeteilt werden, d. h. Ihr Fahrzeug wird umgekennzeichnet. Wurden Ihre Kennzeichen gestohlen, müssen Sie dieses bei der Polizei anzeigen. Die von dort vergebene Tagebuchnummer muss vorgelegt werden. Händlerschalter: Gewerbliche Händler können unseren Händlerschalter nutzen. Dieser wechselt im wöchentlichen Rhythmus zwischen den Annahmeschaltern. Der Händlerschalter ist von Montag – Freitag für die Annahme der Unterlagen von 8:00 bis 9:00 Uhr geöffnet. Abgeholt werden können die bearbeiteten Unterlagen Mo., Die. u. Do. ab 13:30 Uhr und Mi. u. Fr. um 12:00 Uhr. Nützliche Tipps:
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Dokumente:
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