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 Allgemeine Informationen und Tipps zur Kfz-Zulassung (Landkreis Uelzen)

Was erledige ich wo?

Am Ausgabeschalter 1 bekommen Sie ohne Wartemarke:

  • Auskünfte
  • Kurzzeitkennzeichen
  • Einzelne Abmeldung
  • Halteränderungen (bei Umzug innerhalb des Landkreises oder Namensänderung)
  • Ersatzfahrzeugpapiere

Im Zimmer 35 bekommen Sie ohne Wartemarke:

  • Rote Dauerkennzeichen für Händler
  • Rote Dauerkennzeichen für Oldtimer
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Ausstellung einer Zweitschrift der Betriebserlaubnis (z. B. für Mofas)
  • Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO

Ansprechpartner:
Herr Surrey Tel. 0581/82-176
Frau Timm Tel. 0581/82-177

Für Fahrzeugzulassungen, -ummeldungen, -stilllegungen, Umkennzeichnungen bei Kennzeichenverlust sowie technischen Änderungen müssen Sie eine Wartemarke ziehen.

Zahlungsarten

Bei uns können Sie bar an unserer Kreiskasse (Zimmer 12) oder direkt am Schalter bargeldlos per EC – Cash bezahlen.

Wo kann ich meine Kennzeichen prägen lassen?

Kennzeichenschilder bekommen Sie bei allen Schilderdruckereien. In der Nähe der Zulassungsstelle prägt die Kroschke AG Kennzeichen, Tel. 0581 / 27 45 im Küstergarten in der Veerßer Straße 64 und der Schilderdienst Wolfgang Tietz, Veerßer Straße 70, Tel.: 0581 / 973 64 26.

Wartezeiten

Ab 7:45 Uhr können Sie eine Wartemarke ziehen. Erfahrungsgemäß ist es nachmittags zwischen 14:00 und 15:00 Uhr etwas ruhiger, so dass die Wartezeit dann eher kurz ist. Zwischen 10:00 und 12:00 Uhr herrscht am meisten Betrieb.

Wir sind für Sie da:

 Montags  8:00 - 15:30 Uhr
 Dienstags  8:00 - 15:30 Uhr
 Mittwochs  8:00 - 12:00 Uhr
 Donnerstags  8:00 - 15:30 Uhr
 Freitags  8:00 - 11:30 Uhr

Vollmacht:

Wenn Sie nicht persönlich zu uns kommen können, müssen Sie eine andere Person schriftlich bevollmächtigen. Eine Vollmacht ist auch unter Eheleuten erforderlich.

Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer ist seit dem 01.03.2004 gesetzlich vorgeschrieben. Sie muss bei fast jedem Vorgang vorgelegt werden (s. Tabelle „Zulassungsunterlagen“).

Einverständniserklärung für minderjährige Kinder

Die Erziehungsberechtigten bzw. der Vormund müssen nach dem BGB der Zulassung eines Fahrzeuges auf ein minderjähriges Kind zustimmen. Zusätzlich zu der schriftlichen Einverständniserklärung sind die Ausweise der Erziehungsberechtigten sowie die Geburtsurkunde bzw. der Ausweis des Kindes vorzulegen.

Verlusterklärung

Beim Verlust bzw. Diebstahl eines oder beider Kennzeichenschilder muss Ihrem Fahrzeug ein neues Kennzeichen zugeteilt werden, d. h. Ihr Fahrzeug wird umgekennzeichnet. Wurden Ihre Kennzeichen gestohlen, müssen Sie dieses bei der Polizei anzeigen. Die von dort vergebene Tagebuchnummer muss vorgelegt werden.

Händlerschalter:

Gewerbliche Händler können unseren Händlerschalter nutzen. Dieser wechselt im wöchentlichen Rhythmus zwischen den Annahmeschaltern. Der Händlerschalter ist von Montag – Freitag für die Annahme der Unterlagen von 8:00 bis 9:00 Uhr geöffnet. Abgeholt werden können die bearbeiteten Unterlagen Mo., Die. u. Do. ab 13:30 Uhr und Mi. u. Fr. um 12:00 Uhr.

Nützliche Tipps:

  • Stellen Sie eine Vollmacht aus, wenn Sie nicht selbst zu uns kommen.
  • Nach einem Umzug oder einer Heirat müssen die Fahrzeugpapiere unverzüglich geändert werden.
  • Werden an Ihrem Fahrzeug eintragungspflichtige Änderungen vorgenommen, müssen die Fahrzeugpapiere geändert werden.
  • Bei Minderjährigen kann ein Fahrzeug nur mit einer Einverständniserklärung beider Elternteile zugelassen werden.
  • Liegt Ihr Fahrzeugbrief bei einer Bank, fordern Sie diesen an. Ohne den Fahrzeugbrief kann keine Zulassung, Abmeldung und ggf. auch Änderung vorgenommen werden. Unter der Tel.-Nr. 0581/82-177 oder 82-176 können Sie nachfragen, ob der Brief schon bei der Zulassungsbehörde eingegangen ist.
  • Für die Zuteilung eines Wunschkennzeichen sind Gebühren in Höhe von 10,20 € und für eine Vorabreservierung des Wunschkennzeichens 2,60€ fällig.
  • Beim Verkauf Ihres Fahrzeugs schließen Sie unbedingt einen Kaufvertrag ab, der mit dem Namen und der Anschrift des Käufers versehen ist. Diesen sollten Sie dann sofort bei Ihrer Zulassungsbehörde vorlegen.

Dokumente:
Verlusterklärung.pdf  (184 KB)
 
 
Landkreis Uelzen
Straßenverkehrsamt
Veerßer Str 53
29525 Uelzen
Telefax 0581 / 82-490
Email info@landkreis-uelzen.de
Frau  Katrin  Timm
Telefon 0581 / 82- 177
Telefax 0581 / 82- 430
Email k.timm@landkreis-uelzen.de
Frau  Annette  Kaune
Telefon 0581/82-170
Email a.kaune@landkreis-uelzen.de
Herr  Jörg  Surrey
Telefon 0581 / 82- 176
Email j.surrey@landkreis-uelzen.de
 


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