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 Fahrgastbeförderung (Landkreis Uelzen)

 

Führerschein zur Fahrgastbeförderung


- Ersterteilung für Taxi und Mietwagen -


Voraussetzung
: Ihr Hauptwohnsitz ist im Landkreis Uelzen.

Sie benötigen folgende Unterlagen für die Antragstellung

  • Antrag
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung.
  • Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
  • EU-Kartenführerschein
  • evtl. Karteikartenabschrift, wenn der Führerschein von einer anderen Behörde ausgestellt worden ist.
  • Gutachten einer Ärztin/eines Arztes mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" bzw. Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr) .


Gebühr: 42,60 €, evtl. zuzüglich 24 Euro für den neuen Kartenführerschein.

Weitere Themen:

Führerschein

Ersatzführerschein 

EU-Führerschein 

Internationaler Führerschein

Dienstführerschein

 



Dokumente:
Antrag Fahrgastfahrerlaubnis pdf.pdf  (8 KB)
 
 
Landkreis Uelzen
Straßenverkehrsamt
Veerßer Str 53
29525 Uelzen
Telefax 0581 / 82-490
Email info@landkreis-uelzen.de
Frau  Andrea  Niemann
Telefon 0581 / 82- 140
Telefax 0581 / 82- 441
Email a.niemann@landkreis-uelzen.de
Herr  Alexander  Siegismund
Telefon 0581/82-183
Telefax 0581/82-441
Email a.siegismund@landkreis-uelzen.de
 


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